Pressemitteilung des DKP-Parteivorstands, 17. Januar 2017

Nicht auf Gerichte verlassen

Unbenannt 121Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten, sagte Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), am Dienstag:

„Was bedeutet die ‚wehrhafte Demokratie‘, von der diejenigen reden, die diesen Staat und die existierende Kapitalherrschaft verteidigen? Das Bundesverfassungsgericht zeigt, was sie nicht bedeutet: Die NPD, eine aggressive, rassistische, faschistische Partei wird nicht verboten. Natürlich wäre das juristisch möglich gewesen – Artikel 139 des Grundgesetzes bedeutet, dass faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind.

Diese bürgerliche Demokratie ist immer dann ‚wehrhaft‘, wenn die Regierung es für nötig hält, Linke und besonders Kommunisten zu überwachen, aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, zu verbieten. Die KPD ist bis heute verboten, die Berufsverbote gegen Kommunisten sind immer noch nicht beendet.

Die DKP fordert weiterhin ein Verbot der NPD und aller faschistischer Organisationen. Ein Verbot würde die NPD schwächen: Sie hätte es schwerer, ihre rassistische Hetze zu verbreiten, sie könnte keine Steuergelder für ihre Wahlkämpfe mehr kassieren. Das NPD-Urteil von Karlsruhe zeigt nur einmal mehr: Den Kampf gegen die Faschisten müssen wir auch gegen den so genannten Verfassungsschutz führen, auf die Gerichte dieses Landes sollten wir uns dabei nicht verlassen.“